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Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Gut zu wissen

Ab dem 6. Juni 2025 ändern sich die Abläufe auf dem Strommarkt. Die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und anderen Unternehmen wird angepasst. Die Bundesnetzagentur gibt neue technische Standards und Fristen vor. 

Dadurch muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein. Daher wird die Änderung auch "Lieferantenwechsel in 24 Stunden" genannt. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind mit den neuen Regeln dann nicht mehr möglich.

Diese Änderungen sollen den Wettbewerb im Energiemarkt stärken und es einfacher und schneller machen, den Anbieter zu wechseln.

Rechtliche Grundlage

Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.

Ab dem 6. Juni 2025 verändern sich für Strom Fristen und Prozesse auf dem deutschen Energiemarkt.

Was ändert sich?

Bisher konnte man sich bei seinem Stromanbieter bis zu 6 Wochen rückwirkend anmelden oder abmelden. An- oder Abmeldungen sind dann nur noch für ein Datum in der Zukunft möglich.

Ab dem 6. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr zulässig.

Auch wenn Sie sich noch nicht bei Ihrem Stromanbieter gemeldet haben, gibt es Strom in der Wohnung im Rahmen der Grundversorgung. Es lohnt sich aber, einen anderen, günstigeren Tarif beim Stromanbieter auszuwählen. Melden Sie sich daher auf jeden Fall schon vor dem Einzug, damit Sie vom ersten Tag an von günstigeren Preisen profitieren können.

Durch die angepassten Prozesse ändert sich an Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen nichts. Auch wenn sich die Frist zur Bearbeitung eines Wechsels auf 24 Stunden verkürzt, ist ein vorzeitiger Vertragswechsel nicht möglich.

Bei An- und Abmeldungen war bisher die Zählernummer ein wichtiges Identifikationsmerkmal. Zukünftig erhält auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) mehr Bedeutung. Daher werden Sie diese häufiger in Zusammenhang mit Ihrem Energievertrag sehen oder bei einem Wechsel danach gefragt werden.

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